ist der Teil des Gewinns, den eine AG an ihre Aktionäre ausschüttet.
Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt es in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz den „auszuschüttenden Betrag“.
Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der Genossenschaft, gibt es Gewinnausschüttungen.
Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können.
Die Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.
Robert1
Gepr. Immobilienmakler SGD 1,3 Certified Real Estate Agent SGD 2+ Immobilien-Weltweit Real Estate I-W-R-E, § 34 c GewO, 09.11.2017
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